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31.03.2017

GOZ-Frage des Monats: Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Kann die Professionelle Zahnreinigung (PZR) zu einem Fest- oder Pauschalpreis angeboten und abgerechnet werden?

Für alle Zahnärzte handelt es sich bei der GOZ um ein zwingend geltendes Preisrecht. Sie dient dazu, eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung herzustellen, sowie Transparenz bei der Berechnung zahnärztlicher Leistungen zu schaffen. §5 Abs. 1 GOZ schreibt vor, dass die Höhe der einzelnen Gebühr nach dem einfachen bis 3,5-fachen des Gebührensatzes bemessen wird. In §5 Abs. 2 wird beschrieben, dass innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen sind. In einem Urteil vom 21.07.2016 (6 U 136 / 15) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgezeigt, dass die Preisregeln der GOZ verbindlich sind und von ihnen auch bei PZR und Bleaching nicht abgewichen werden darf. Es ist demnach unzulässig, sowohl zahnmedizinisch notwendige, als auch zahnmedizinisch nicht veranlasste Behandlungen zu pauschal kalkulierten Festpreisen anzubieten. Wettbewerbswidrig wäre es im Übrigen auch, wenn die Leistung permanent unterhalb des für die Geb.-Nr. 1040 GOZ festgesetzten Mittelwertes (2,3-fach) zur Berechnung gelangt. Die Gebührenspanne beläuft sich bei der Nummer 1040 GOZ von 1,0-fach (1,57 €) über 2,3-fach (3,67 €) bis zu 3,5-fach (5,51 €) je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand müssen Sie also den Faktor für jeden Patienten und sogar „zahnbezogen“ individuell festlegen. Besonders bei Steigerung des Faktors über das 2,3-fache hinaus sollten Sie den Patienten / die Patientin darüber informieren. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!

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