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28.02.2017

GOZ-Frage des Monats: Keine Gebühr für keimreduzierende Mündspülung

Vor Behandlungsbeginn lassen wir unsere Patienten mit einer CHX-haltigen Lösung den Mund spülen. Diese Leistung ist in der GOZ nicht beschrieben. Können wir dafür eine Analoggebühr - z. B. nach Nr. 4020 GOZ - berechnen?

Diese insbesondere vor chirurgischen Eingriffen durchaus sinnvolle Maßnahme dient der Behandlungsvorbereitung und wird vom Patienten selbst ausgeführt. Sie kann daher nicht als berufliche Leistung eines Zahnarztes bezeichnet werden. Somit ist für eine solche Mundspülung keine Gebühr berechnungsfähig. Falls aber eine Grunderkrankung der Mundschleimhaut, z. B. eine generalisierte Gingivitis vorliegt, kann die Applikation von CHX via Mundspüllösung indiziert sein. Diese Leistung zur Behandlung der Mundschleimhaut wird jedoch nicht analog, sondern direkt nach Geb.-Nr. 4020 GOZ berechnet. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!

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