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01.02.2018

GOZ-Frage des Monats: Eingliederung mit selbstadhäsivem Befestigungszement

Kann die Geb.-Nr. 2197 GOZ beim Eingliedern von Kronen mit einem selbstadhäsiven Befestigungszement berechnet werden?

Da bei der Verwendung von selbstadhäsivem Befestigungszement keine zusätzliche Tätigkeit zu der Verwendung von herkömmlichem Zement stattfindet, kann die Gebührennummer 2197 GOZ nicht berechnet werden. Um die Gebührennummer 2197 GOZ liquidieren zu können, muss das Konditionieren des Zahnes als eigenständige Leistung erfolgen. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:

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