Fristverlängerung der Aktualisierungskurse
Fachkunde Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte und ZFA
Angesichts der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den damit verbundenen Maßnahmen zum Infektionsschutz ist absehbar, dass die im Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Fristen für die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 49 Abs. 3 StrlSchV entweder nicht eingehalten werden können (Unmöglichkeit) oder die Wahrnehmung der Termine unzumutbar ist (Verhältnismäßigkeit).
Daher hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, in Abstimmung mit der oberen Strahlenschutzbehörde, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - Referat Strahlenschutz, die aktuelle Vorgehensweise wie folgt fortgeschrieben:
Ab dem 01. März 2020 ablaufende Aktualisierungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Kursteilnahme spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der zuständigen Stelle nachgewiesen wird.
Diese Regelung gilt sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Dr. Veronika Hannak
Leiterin Zahnärztliche Stelle
Dr. Detlef Förster
Referat Aus- und Fortbildung Zahnmedizinische Fachangestellte