15.06.2022
Fristen Fachkunde Strahlenschutz
Fortschreibung der Ausnahmeregelung
Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48, Absatz 1, Satz 1 bzw. § 49, Absatz 3 Strahlenschutzverordnung, die ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, gelten nach Information der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als eingehalten, wenn die Kursteilnahme spätestens bis zum 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Stelle nachgewiesen wird.
Diese Regelung gilt sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Dr. Veronika Hannak