04.02.2020

Freistellung für die Berufsschule

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Seit dem 01.01.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz.

Neu für ausbildende Praxen ist, dass nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz  auch die volljährigen Auszubildenden an einem Berufsschultag pro Woche mit 5 oder mehr Unterrichtseinheiten für die Berufsschule ganztägig freizustellen sind.

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de