04.02.2020
Freistellung für die Berufsschule
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
Seit dem 01.01.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz.
Neu für ausbildende Praxen ist, dass nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz auch die volljährigen Auszubildenden an einem Berufsschultag pro Woche mit 5 oder mehr Unterrichtseinheiten für die Berufsschule ganztägig freizustellen sind.