21.01.2022
Fachkunde Strahlenschutz
Fristen verlängert
Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz, die ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, gelten nach Information der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als eingehalten, wenn die Kursteilnahme spätestens bis zum 30. Juni 2022 bei der zuständigen Stelle nachgewiesen wird. Diese Regelung gilt sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Dr. Veronika Hannak
Zahnärztliche Stelle Röntgen