01.10.2017

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) aktuell noch nicht nötig

Start erst im Januar 2018

1. Mit manchen Verlautbarungen wird – vielleicht auch aus besonderem Interesse – behauptet, dass für das vom Gesetzgeber im Rahmen des Aufbaus der Telematik-Infrastruktur (TI) geforderte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zur sogenannten Authentisierung der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) nötig sei.2. Andere Quellen behaupten, dass Zuschüsse für den Aufbau und die Nutzung der TI nur dann gezahlt werden, wenn auch der eHBA von der jeweils dafür zuständigen Zahnärztekammer an die Vertragszahnärzte ausgegeben wird.3. Darüber hinaus wird oft behauptet, dass, je später man den eHBA ausgehändigt bekäme, man umso weniger finanzielle Zuschüsse bekäme.Alle drei Behauptungen sind nicht korrekt.Der elektronische Zahnarztweis wird von der Zahnärztekammer herausgegeben werden. Starttermin wird hierfür voraussichtlich Januar 2018 sein. Die Kammer bestätigt auf Ihren Antrag hin nur die Berufseigenschaft (Attributsbestätigung). Die Kartenproduktion und Versendung erfolgt unmittelbar durch Dienstleister.Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin hat entschieden, für die sgn. Attributsbestätigung und Ausgabe des eHBA keine Extra-Gebühren zu erheben. Der eHBA ist für das Versichertenstammdatenmanagement nicht notwendig.Umfangreiche Informationen zum Thema Telematik-Infrastruktur finden Sie im MBZ 10/2017 und auf der Website der KZV Berlin.Bei weitergehenden Fragen zur Telematik-Infrastruktur wenden Sie sich bitte direkt an die KZV Berlin unter der Telefon-Hotline 030 – 89 004 450.Stand: 15.09.2017
Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de