11.01.2019

Dauerauftrag oder Lastschriftmandat verringern den Verwaltungsaufwand

Selbstzahler des Kammerbeitrags

Gemäß § 10 Absatz 1 der Hauptsatzung und §1 der Beitragsordnung erhebt die Zahnärztekammer Berlin Beiträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Anfang Januar wurde der Kammerbeitrag für das erste Halbjahr 2019 fällig. Nach § 4 der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Berlin sind die Beiträge jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres ohne besondere Aufforderung zu entrichten. Drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten Es stehen grundsätzlich drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Von den Mitgliedern der Zahnärztekammer Berlin nutzen derzeit ca. 75 Prozent ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Abrechnung über das Honorarkonto für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die verbleibenden ca. 25 Prozent haben die Überweisung als Zahlungsmittel für den Kammerbeitrag gewählt. Obwohl im Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte regelmäßig zu Beginn eines jeden Halbjahres darauf hingewiesen wird, dass die Kammerbeiträge fällig sind, müssen wir immer wieder feststellen, dass die Beiträge von mehr als 60 Prozent der selbstzahlenden Mitglieder nicht pünktlich bezahlt werden und extra durch die Mitarbeiter der Beitragsverwaltung angemahnt werden müssen. Die Hälfte der säumigen Zahnärzteinnen und Zahnärzte muss sogar ein zweites Mal auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen werden und in ca. 50 Fällen ergehen Amtshilfeersuchen an die zuständigen Finanzämter. Das bedeutet einen erheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand. Die dadurch zusätzlich benötigte Zeit könnte nutzbringender für eine zügige Bearbeitung der diversen Anfragen genutzt werden, die an die Beitragsverwaltung gerichtet werden. Zur Senkung der Kosten und dieses unnötigen Verwaltungsaufwandes in der ZÄK Berlin und zur Vereinfachung der Zahlung für die die Zahnärzteinnen und Zahnärzte empfiehlt die Zahnärztekammer Berlin daher die Einrichtung eines entsprechenden Dauerauftrages bzw. die Erteilung eines Lastschriftmandates.
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