18.01.2021

Coronaimpfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte


Seit einigen Tagen gibt es aus anderen Ländern Informationen, dass dort Zahnärztinnen und Zahnärzte Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vornehmen dürfen. Bereits im November wurde durch die Zahnärztekammer Berlin die Senatsverwaltung gebeten, durch eine Änderung des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) Rechtssicherheit für unsere Mitglieder für eine solche Tätigkeit zu schaffen. Auf Bundesebene bemüht sich die BZÄK ebenfalls um eine entsprechende Änderung. Ohne eine Änderung des ZHG ist es uns Zahmedizinerinnen und Zahnmedizinern nicht gestattet, Schutzimpfungen zu verabreichen. Kammerpräsident Dr. Karsten Heegewaldt wird im Rahmen der 14-tägigen Lagerunden auf eine rasche Änderung drängen!

Corona-Schnelltests
Einige Länder haben Zahnärztinnen und Zahnärzte beauftragt, in großem Umfang Corona-Schnelltests durchzuführen. Ebenfalls im November hat die Zahnärztekammer der Senatsverwaltung angeboten, im Rahmen einer Beauftragung durch das Land Berlin Schnelltests auch an Patientinnen und Patienten durchzuführen. Ohne eine Beauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind Tests an und für Patientinnen und Patienten zurzeit nicht gestattet. Dr. Heegewaldt wird sich im Rahmen der Lagerunde auch hier für eine unverzügliche Klärung einsetzen.

Wir werden Sie an dieser Stelle unverzüglich bei Änderungen informieren.

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