09.07.2020

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich stark beeinträchtigte kleine und mittelständische Unternehmen - selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb gehören ebenfalls dazu - weitere Liquidationshilfen erhalten. Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe

Checkliste: Erfüllen Sie die Kriterien für die Überbrückungshilfe?

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