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06.07.2020

Corona-Hygiene-Pauschale verlängert

14,23 Euro für erhöhten Hygieneaufwand bis 30. September 2020 abrechnen

Erfolgreich konnte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit dem PKV Spitzenverband und der Beihilfe verhandeln und die GOZ-Hygienepauschale nach Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums bis zum 30.09.2020 verlängern. Die Regelungen zur Corona-Hygiene-Pauschale, die seit Anfang April bestehen, bleiben dabei unverändert: Bei jeder Behandlungssitzung eines Privatpatienten kann eine Pauschale von 14,23 Euro für erhöhten Hygieneaufwand während der Corona-Pandemie berechnet werden.

Diese Pauschale kann ausschließlich bei Privatpatienten und GKV-Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung, die Analoggebühren abdeckt, angesetzt werden und soll ausschließlich zu Lasten der Versicherungen, nicht aber zulasten der Patienten gehen. Für die Pauschale wird auf eine Analoggebühr zurückgegriffen. Laut § 6 Abs. 1 GOZ steht die sogenannte Analogberechnung eigentlich nur für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung, nicht jedoch für einen besonderen Material- oder Hygieneaufwand bei der Leistungserbringung. Als schnelle pragmatische Lösung für alle Beteiligten hat sich das Beratungsforum dennoch auf den Ansatz einer konkreten Analoggebühr mit einem festgelegten Steigerungssatz von 2,3 (auch bei im Basistarif versicherten Patienten) verständigt.

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