Brandschutzhelfer-Ausbildung
Für die Zahnarztpraxis
Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die BrandschutzhelferAusbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung BrandschutzhelferFunktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Hierzu bietet das Philipp-Pfaff-Institut die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als zweitägiges Seminar an.
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