15.05.2025

Barrierefreie Webseite: Infos zum neuen Gesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Zahnarztpraxis (ZAP)

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit betont, dass das Gesetz noch viele offene Fragen enthält und im Laufe der Zeit durch die zuständigen Behörden präzisiert werden muss. Nach Auffassung der Bundesfachstelle sind vom BFSG nur Zahnarztpraxen betroffen,

1.    die keine Kleinstunternehmen darstellen, also mehr als zehn Beschäftigte und mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben, und
2.    auf deren Praxiswebsites beispielsweise über ein Buchungstool Behandlungstermine gebucht werden können, da es sich hierbei um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr handelt.

Nach Ansicht der Bundesfachstelle sind Praxiswebsites, die lediglich auf eine weitere Terminbuchungs-Website verlinken, nicht unmittelbar vom BFSG betroffen.

In Fällen, in denen das Gesetz gilt, soll nicht nur das Buchungstool, sondern die gesamte Praxiswebsite barrierefrei gestaltet sein. Die Bundeszahnärztekammer rät betroffenen Praxen, sich mit IT-Dienstleistern abzustimmen und ggf. eine Anpassung des Praxis-Onlineauftritts durchzuführen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Internetauftritt der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de