26.09.2018
ZA Dr. Christian Bittner, Salzgitter
Michael Behring, LL.M., Geschäftsführer der ZKNVeröffentlichung und Anpassungen an den Kammerbereich Berlin mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Erstveröffentlichung im NZB | November 2017
Azubi-Kündigung während der Probezeit
Manchmal muss es leider sein
Auch wenn man sich bei der Auswahl und Ausbildung seiner neuen Auszubildenden alle erdenkliche Mühe gemacht hat, kommt es doch leider manchmal vor, dass zum Ende der Probezeit eine Kündigung erfolgen muss. Mangelnde Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sind in diesem Zusammenhang ebenso denkbare Gründe wie eine Inkompatibilität mit dem Team. Eine Probezeitkündigung ist eine Aufgabe mit rechtlichen und kommunikationstechnischen Anforderungen. Wie andere Vertragsverhältnisse auch, kann auch der Berufsausbildungsvertrag mittels Kündigung beendet werden. Bei den Kündigungen unterscheidet man zwischen der Kündigung während der viermonatigen Probezeit und der Kündigung nach der Probezeit. Bei jeder Kündigung ist es wichtig, dass die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, da andernfalls die Nichtigkeit der Kündigungserklärung droht ... Hier können Sie den gesamten Artikel Azubi-Kündigung während der Probezeit herunter laden.ZA Dr. Christian Bittner, Salzgitter
Michael Behring, LL.M., Geschäftsführer der ZKNVeröffentlichung und Anpassungen an den Kammerbereich Berlin mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Erstveröffentlichung im NZB | November 2017