Ausbildungsplatzabgabe
Zusätzliche Belastung für Zahnarztpraxen
Berlin hat mit dem Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds beschlossen, ab dem 1. Januar 2028 eine sogenannte Berufsausbildungssicherungsabgabe einzuführen. Ziel ist es, Unternehmen stärker an der Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu beteiligen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Was politisch nachvollziehbar erscheint, wirft insbesondere für unsere Zahnarztpraxen erhebliche Probleme auf. Viele inhabergeführte Praxen stehen bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck: steigende Energie- und Personalkosten, Inflation, zunehmende Bürokratie sowie ein anhaltender Fachkräftemangel belasten den Praxisalltag erheblich.
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber mit mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abgabepflichtig werden können, wenn ihre Ausbildungsquote unter der künftig festgelegten Mindestquote liegt. Grundlage ist § 6 des Ausbildungsförderungsfondsgesetzes Berlin. Die notwendige Ausbildungsquote soll sich am Durchschnitt der jeweiligen Branche orientieren und kann jährlich angepasst werden. Gleichzeitig beträgt die vorgesehene Mindestabgabe mindestens 75 Millionen Euro pro Jahr.
Zahnarztpraxen geraten dadurch in eine schwierige Situation. Ausbildung bedeutet nicht lediglich das Bereitstellen eines Arbeitsplatzes, sondern intensive persönliche Betreuung, organisatorischen Aufwand und erhebliche zeitliche Investitionen. Viele Praxen würden gerne mehr ausbilden, stoßen jedoch an personelle und wirtschaftliche Grenzen.
Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Ausbildung junger Menschen verändert haben. Viele Auszubildende benötigen heute deutlich intensivere Begleitung als noch vor einigen Jahren. Ausbilderinnen und Ausbilder übernehmen zusätzlich zur fachlichen Ausbildung zunehmend pädagogische und soziale Aufgaben. Gerade kleine Teams leisten hier bereits heute Außergewöhnliches.
Besonders kritisch ist, dass die Abgabe kleinere und mittelständische Betriebe deutlich stärker treffen könnte als große Unternehmen oder Klinikstrukturen. Zwar enthält das Gesetz für sehr kleine Arbeitgeber Härtefallregelungen und Ausnahmen, diese müssen jedoch beantragt werden und bieten keine grundsätzliche Entlastung. Gleichzeitig sieht § 7 vor, dass ausbildende Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausbildungskostenausgleich erhalten können. Dieser greift jedoch nur, wenn zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gefahr besteht daher, dass Praxen ihre Ausbildungskapazitäten eher reduzieren als ausweiten. Dies würde langfristig die wohnortnahe Versorgung schwächen und den Fachkräftemangel weiter verschärfen.
Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses bleibt ohne Zweifel eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Nachhaltig gelingen kann dies jedoch nicht allein durch finanzielle Sanktionen. Notwendig wären stattdessen weniger Bürokratie, gezielte Unterstützung, verlässliche Förderprogramme sowie bessere Berufsorientierung an Schulen. Hierfür wird sich die Zahnärztekammer Berlin auch in den kommenden Jahren stark einsetzen und die Mitglieder unterstützen.
Die Berliner Zahnarztpraxen leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Ausbildung junger Menschen und damit zur Sicherung der Gesundheitsversorgung. Die Politik sollte diese Strukturen wertschätzen und stärken statt zusätzlich belasten.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Ausbildungsförderungsfondgesetzes.
