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07.06.2019

Arbeitszeiterfassung

EuGH-Urteil für Zahnarztpraxen vorerst nicht verpflichtend

Der europäische Gerichshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen müssen. Seitdem gibt es auch bei selbstständigen Zahnärzten mit Angestellten Verunsicherung, ob dies auch von ihnen umzusetzen ist. Die beruhigende Antwort: erst einmal nicht. Es bedarf einer nationalen Regelung, um das Urteil in Deutschland umsetzen zu können. Bis eine solche Regelung geschaffen wird, ändert sich nichts. Hier finden Sie einen Beitrag zum Thema aus ZP Zahnarztpraxis professionell.
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