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07.06.2019Arbeitszeiterfassung
EuGH-Urteil für Zahnarztpraxen vorerst nicht verpflichtend
Der europäische Gerichshof
(EuGH) hat in seinem Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass Unternehmen die
Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen müssen. Seitdem gibt es auch bei selbstständigen Zahnärzten mit Angestellten Verunsicherung, ob dies auch von ihnen umzusetzen ist.
Die beruhigende Antwort: erst einmal nicht. Es bedarf einer nationalen Regelung, um das Urteil in Deutschland umsetzen zu können. Bis eine solche Regelung geschaffen wird, ändert sich nichts.
Hier finden Sie einen Beitrag zum Thema aus
ZP Zahnarztpraxis professionell.