27.06.2019

Approbationsordnung novelliert

Ausbildung für Zahnärzte nach 64 Jahren modernisiert

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin begrüßen, dass die völlig veraltete  Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun endlich modernisiert wird.Die ZApprO stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten. Nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin hatte das Bundesgesundheitsministerium im August 2017 einen Kabinettsentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. Der Bundesrat hat dieser Novelle nach langem Ringen fast zwei Jahre später Anfang Juni zugestimmt. „Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer; zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Das erwarten zu recht auch die Patienten.“Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin, den zuständigen Berliner Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in einem Gespräch noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Novellierung hingewiesen. „Wir danken den beteiligten Bundesländern, die die Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben“, so Heegewaldt.Zugleich wurde mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Diese sind in der alten Version nicht enthalten. Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist. Die BZÄK und mit ihr die 17 (Landes-)Zahnärztekammern drin-gen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Am 7. Juni 2019 hatte der Bundesrat der Änderung der zahnärztlichen Ausbildungsordnung zugestimmt. Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer zum Thema.
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