10.09.2020

Manuelle Aufbereitung weiterhin zulässig

Trotz anderslautender LAGeSo-Info

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) hat offenbar einseitig und nach unserer Kenntnis nur über ein einzelnes großes Dentaldepot eine Information herausgegeben, dass ab dem 1.1.2021 die maschinelle Aufbereitung von sogenannten Kritisch-B-Instrumenten für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtend sei. Diese LAGeSo-Information ist der Berliner Zahnärztekammer weder angekündigt noch mit ihr vorab besprochen worden. Auch die Frist bis zum 1.1.2021 ist einseitig durch das LAGeSo festgesetzt worden.
Nach Auffassung der Zahnärztekammer Berlin gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur maschinellen Aufbereitung von Kritisch-B-Instrumenten. Die manuelle Aufbereitung ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der ergänzenden Hinweise der Kammer ebenso zulässig.
Wir sehen keinen Anlass, von unserer bisherigen Interpretation zur manuellen Aufbereitung abzurücken und werden in den kommenden Tagen versuchen, mit dem LAGeSo eine Klärung zu erreichen. Über den Ausgang des Gesprächs informieren wir Sie unverzüglich.
Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Berlin

Hier zum Update

 

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de