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10.01.2020

GOZ-Frage des Monats

Verbindungselement auf einteiligem Implantat

Wie kommt bei der Neuanfertigung einer Prothese ein Verbindungselement bei einem einteiligen Implantat mit Kugelkopf zur Berechnung?

Oft wird hier die Geb.-Nr. 5030 GOZ für berechnungsfähig gehalten. Die Geb.-Nr. 5030 GOZ kommt jedoch bei einer Implantatversorgung nur in Form eines Locators oder einer Mesostruktur zum Distanzausgleich vor. Das bedeutet, dass zur Erbringung der Leistung nach der Geb.-Nr. 5030 GOZ aktiv ein separates Primärteil eingebracht werden muss. Bei einem einteiligen Implantat ist das Primärteil - meist ein Kugelknopf - bereits fest auf dem Implantat verankert. Eine Versorgung mit einem Locator oder einer Mesostruktur ist somit nicht möglich.
Im Zuge der Prothesenherstellung wird lediglich ein Sekundärteil in die Prothese eingearbeitet. Hierfür kann nur die Geb.-Nr. 5080 GOZ zur Berechnung gelangen.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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