23.01.2026

Dr. Bianca Göpner-Fleige ist neue Präsidentin der Zahnärztekammer Berlin

Die Berliner Zahnärzteschaft hat gewählt

Die niedergelassene Zahnärztin Dr. Bianca Göpner-Fleige ist die neue Präsidentin der Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin. Die Delegiertenversammlung der ZÄK Berlin, das Parlament der rund 6.200 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, hatte sie gestern Abend (22. Januar 2026) für die nächsten fünf Jahre an die Spitze der Kammer gewählt. Ebenfalls neu im Amt als Vizepräsident ist der ebenso niedergelassene Zahnarzt Dr. Dietmar Kuhn.

Für die 17. Amtsperiode (2026-2031) wurden zudem folgende Beisitzerinnen und Beisitzer in den insgesamt siebenköpfigen Vorstand der ZÄK Berlin gewählt: 
Dr. Ufuk Adali
Zahnärztin Barbara Plaster
Zahnärztin Thekla Wandelt
Dr. Veronika Hannak
Dr. Jürgen Brandt
    

„Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen vertreten, unabhängig von politischen Zugehörigkeiten, Strömungen und vergangenen Mehrheiten“, sagte Göpner-Fleige in einer ersten Stellungnahme nach ihrer Wahl. „Ich wünsche mir eine Kammerarbeit, die offen ist für Beteiligung, kollegiale und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Dazu gehören insbesondere Transparenz und nachvollziehbare Entscheidungen.“

Der neue Vorstand bedankte sich bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern der 16. Amtsperiode für ihr langjähriges Engagement für den zahnärztlichen Berufsstand. 
 

Hintergrund 
Die Delegiertenversammlung wählt als oberstes Organ der Zahnärztekammer den Vorstand der Zahnärztekammer und beschließt unter anderem die Hauptsatzung sowie die Berufs-, Melde-, Weiterbildungs- und Beitragsordnung. Die Delegiertenversammlung und der Vorstand bilden nach § 11 des Berliner Heilberufekammergesetzes die Organe der Zahnärztekammer Berlin. Gemäß § 12 Berliner Heilberufekammergesetz setzt sich die Delegiertenversammlung aus den gewählten und benannten Kammerangehörigen zusammen. Wählbar zur Delegiertenversammlung sind die wahlberechtigten Kammerangehörigen. Die 45 ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Der Delegiertenversammlung gehört als Mitglied außerdem ein Vertreter der Berliner Universitätsmedizin an.

 

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