29.09.2021

Änderungen der Meldedaten

Meldepflicht: Änderungen sind umgehend bekanntzugeben

Laut Meldeordnung der Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) sind alle Kammerangehörigen verpflichtet, die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderungen der Berufsausübung innerhalb eines Monats anzuzeigen, zum Beispiel Praxiseröffnung, -verlegung oder -aufgabe, Arbeitgeberwechsel bei Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten oder ein privater Wohnungswechsel. Von vielen Kolleginnen und Kollegen wird fälschlicherweise angenommen, es erfolge ein automatischer Datenabgleich beispielsweise zwischen der Zahnärztekammer Berlin und der KZV Berlin oder anderen Institutionen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hierdurch kommt es häufig zu veralteten Datenbeständen. Alle Referate der ZÄK Berlin greifen auf die gemeldeten Daten zurück. Zudem gibt es einen Auftrag des Gesetzgebers, die Mitgliederdaten aktuell zu halten.

Vorstand beschließt Sanktionen

Da es leider immer wieder vorkommt, dass Kammermitglieder ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen, sah es der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin als unumgänglich an, in seiner Sitzung am 07.08.2019 Sanktionen zu beschließen. Sanktionshöhe bei Verstößen gegen die Meldeordnung (Beschluss vom 29.09.2021):

1. Meldung innerhalb von 3 Monaten
    nach Bekanntwerden einer meldepflichtigen Tatsache:          ohne Sanktion
2. Meldung nach mehr als 3 Monaten aber unter 6 Monaten:    75 Euro
3. Meldung nach mehr als 6 Monaten aber unter 9 Monaten:    150 Euro
4. Meldung nach mehr als 9 Monaten aber unter 12 Monaten:  225 Euro
5. Meldung nach mehr als 12 Monaten:                                                300 Euro

Bitte denken Sie daran, jede Änderung auch Ihrer privaten Anschrift, Ihrer privaten oder geschäftlichen Mail-Adresse oder auch der privaten Telefonnummer, insbesondere einer Handy-Nummer bei uns vermerken zu lassen. Es ist in Ihrem eigenen Interesse: Wenn der Zahnärztekammer Ihre aktuellen Daten vorliegen, gehen Ihnen keine wichtigen Informationen (z. B. Rundschreiben oder die korrekte Versendung von Wahlunterlagen) verloren, die ansonsten fehlgeleitet würden.
Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin

Änderungsmitteilung
Eine Änderung Ihrer Meldedaten können Sie uns per Post (Zahnärztekammer Berlin | Stallstr. 1 | 10585 Berlin)  per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Dazu und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung der ZÄK Berlin:

Frau Bernhardt | Tel. (030) 34 808 157 | E-Mail schreiben
Frau Walter | Tel. (030) 34 808 112 | E-Mail schreiben

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de