Informationen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

 

Update: Gesetz verabschiedet

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat votierte gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit treten die Kernregelungen des Gesetzes schrittweise nach der Verkündung sowie zum 01.01.2027 und 01.01.2028 in Kraft.

Die Zahnärztekammer Berlin ist weiterhin in enger Abstimmung mit Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) Berlin sowie mit der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP).

Unten finden Sie alle Informationen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie unsere bereits erfolgten politischen und medienwirksamen Maßnahmen. 

Hier finden Sie den Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der auf dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums basiert. Zu jenem hatten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) eine Stellungnahme veröffentlicht; dort hatten sie vor massiven Eingriffen in die zahnärztliche Versorgung gewarnt und hierbei unter anderen Punkten die Vorhaben für die kieferorthopädische Behandlung insbesondere kritisiert.

Die Zahnärztekammer Berlin hat ein Factsheet zusammengestellt. Hier haben wir übersichtlich acht wichtige Fakten dargestellt, warum die vorgesehene Beschränkung kieferorthopädischer Leistungen auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie weder versorgungsnotwendig noch geeignet ist, eine relevante Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewirken.

Die Zahnärztekammer Berlin lehnt die uns Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffenden Positionen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen, Neustrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung sowie die Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das Niveau vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 – ab und hat sich damit gemeinsam mit der KZV Berlin, BZÄK, KZBV, den Landeszahnärztekammern und den anderen KZV’en der Länder scharf und deutlich dagegen positioniert, dass das Gesetz in dieser Form vom Bundestag beschlossen wird. 

Die entsprechenden Passagen müssen gestrichen werden!

Außerdem prüfen alle Akteure vor dem Hintergrund möglicher Verfassungswidrigkeit des Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie rechtliche Schritte gegen das Gesetz. 

 

Hier finden Sie Pressemitteilungen der zahnärztlichen Körperschaften: 

 

Hier finden Sie Informationen zu den Anliegen der Berliner Zahnärzteschaft zum GKV-Spargesetz:

 

Die Zahnärztekammer Berlin hat an die Patientenbeauftragte des Landes Berlin, Ursula Gaedigk, an die gesundheitspolitischen Sprecher im Abgeordnetenhaus Berlin (CDU: Christian Zander, SPD: Bettina König, Grüne: Catherina Pieroth-Manelli, Linke: Tobias Schulze, AFD: Carsten Ubbelohde ) sowie an die Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra ausführlich schriftlich dargelegt, was das geplante Gesetz für die zahnmedizinische Versorgung der Berliner Patientinnen und Patienten bedeuten würde. Das Factsheet mit den wichtigsten Punkten wurde dazu ebenfalls übermittelt.

 

Sie möchten ebenfalls etwas tun, um das Gesetz in der aktuellen Fassung zu verhindern? Die BZÄK hat auf ihrer Startseite eine Briefvorlage bereitgestellt, die Sie an Ihre Berliner Bundestagsabgeordneten senden können (nach Wahlbezirk). Das Vorgehen inkl. E-Mail-Adressfindung wird genau erläutert. Außerdem können Sie Ihre Patientinnen und Patienten aufklären, was die geplanten „Einsparmaßnahmen“ für diese bedeuten; auch für Patientinnen und Patienten gibt es eine entsprechende Briefvorlage.

Bitte mobilisieren auch Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihre Patientinnen und Patienten, diese Vorlagen zu nutzen. Jeder Brief zählt!

Am Freitag, 11.06.2026, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung im 1. Durchgang im Bundesrat behandelt.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt einstimmig die Streichung des Fachzahnarztvorbehaltes.

Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes sieht im weiteren Verlauf Lesungen im Bundestag und Beratungen in den Ausschüssen vor, in denen das Votum der Länder und auch unsere Stellungnahmen noch berücksichtigt werden können. 

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