Informationen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Zahnärztekammer Berlin lehnt die uns Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffenden Positionen im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen, Neustrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung sowie die Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das Niveau vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 – ab und positioniert sich damit gemeinsam mit der KZV Berlin, BZÄK, KZBV, den Landeszahnärztekammern und den anderen KZV’en der Länder scharf und deutlich dagegen, dass der Gesetzesentwurf in dieser Form dem Bundestag zur Abstimmung gegeben wird.
Die entsprechenden Passagen müssen gestrichen werden!
Außerdem prüfen alle Akteure vor dem Hintergrund möglicher Verfassungswidrigkeit rechtliche Schritte gegen den Reformvorschlag zum Fachzahnarztvorbehalt für Kieferorthopädie.
Unten finden Sie alle Informationen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, unsere bereits erfolgten politischen und medienwirksamen Maßnahmen sowie Materialien, wie Sie selber aktiv werden können.
Hier finden Sie den Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der auf dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums basiert. Zu jenem hatten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) eine Stellungnahme veröffentlicht; dort hatten sie vor massiven Eingriffen in die zahnärztliche Versorgung gewarnt und hierbei unter anderen Punkten die Vorhaben für die kieferorthopädische Behandlung insbesondere kritisiert.
Auch wir als Zahnärztekammer Berlin haben ein Factsheet zusammengestellt. Hier haben wir übersichtlich acht wichtige Fakten dargestellt, warum die vorgesehene Beschränkung kieferorthopädischer Leistungen auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie weder versorgungsnotwendig noch geeignet ist, eine relevante Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewirken.
Sie möchten ebenfalls etwas tun, um das Gesetz in der aktuellen Fassung zu verhindern? Die BZÄK hat auf ihrer Startseite eine Briefvorlage bereitgestellt, die Sie an Ihre Berliner Bundestagsabgeordneten senden können (nach Wahlbezirk). Das Vorgehen inkl. E-Mail-Adressfindung wird genau erläutert. Außerdem können Sie Ihre Patientinnen und Patienten aufklären, was die geplanten „Einsparmaßnahmen“ für diese bedeuten; auch für Patientinnen und Patienten gibt es eine entsprechende Briefvorlage.
- Musterbriefe für Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Musterbriefe für Patientinnen und Patienten
- BZÄK: Vorgehen inkl. E-Mail-Adressfindung
Bitte mobilisieren auch Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihre Patientinnen und Patienten, diese Vorlagen zu nutzen. Jeder Brief zählt!
Hier finden Sie die folgenden Pressemitteilungen, die die jeweiligen zahnärztlichen Körperschaften gemeinsam verfasst haben:
Die Zahnärztekammer Berlin hat an die Patientenbeauftragte des Landes Berlin, Ursula Gaedigk, an die gesundheitspolitischen Sprecher im Abgeordnetenhaus Berlin (CDU: Christian Zander, SPD: Bettina König, Grüne: Catherina Pieroth-Manelli, Linke: Tobias Schulze, AFD: Carsten Ubbelohde ) sowie an die Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra ausführlich schriftlich dargelegt, was das geplante Gesetz für die zahnmedizinische Versorgung der Berliner Patientinnen und Patienten bedeuten würde. Das übersichtliches Factsheet mit den wichtigsten Punkten wurde dazu ebenfalls übermittelt.
