Auf dieser Seite finden Sie aktuelle und archivierte Informationen und Pressemitteilungen für die Zahnmedizinische Fachangestellte. Beiträge aus den letzten Jahren finden sie jeweils im Archiv aufgelistet.
Sofern Sie Informationen zur GOZ, BUS Dienst oder der Zahnärztlichen Stelle Röntgen suchen, klicken Sie bitte auf die Links oder betreten Sie den Bereich für Zahnärzte.
Röntgenaktualisierungspflicht für Zahnarzthelfer/innen und Zahnmedizinische Fachangestellte
Die Röntgenaktualisierungspflicht für Zahnarzthelferinnen (ZAH) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) besteht seit der Novellierung der Röntgenverordnung 2002 für Zahnärztinnen und Zahnärzte, wie auch für ZFA und ZAH.
Die Aktualisierung muss alle fünf Jahre erfolgen!
Ausschlaggebend für die Aktualisierungspflicht ist das Datum auf Ihrem "Kenntnisnachweis im Strahlenschutz" oder auf Ihrer Teilnahmebescheinigung zur Aktualisierung.
Wurde Ihr Kenntnisnachweis zum Beispiel am 01.12.2008 ausgestellt, müssen Sie bis zum 30.11.2013 einen Aktualisierungskurs besucht haben.
Bitte beachten Sie diese Fristen!
Entsprechende Röntgenaktualisierungskurse werden in dem gemeinsamen Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammern Berlin und Brandenburg, dem Philipp-Pfaff-Institut, angeboten.


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