Zahnärztliche Fortbildung

Unten finden Sie weitere Informationen zur Zahnärztlichen Fortbildung.

Informationen zur Dienstagabend-Fortbildung.

Aktuelle Kursangebote beim Philipp-Pfaff-Institut.


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Nach dem Heilberufe-Kammergesetz sowie der Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin sind Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur ihrer Berufsausübung erforderlichenFachkenntnisse notwendig ist.
 

Gemäß § 95 d Abs. 3 SGB V hat ein Vertragszahnarzt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin alle fünf Jahre den Nachweis zuerbringen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Dieser Nachweis war erstmals zum 30.06.2009 zu erbringen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin.

Mit Dental Berlin, dem Hauptstadtkongress der Zahnärztekammer Berlin, gehen wir neue Wege und planen für die Kolleginnen und Kollegen aus Berlin und bundesweit, eine Fortbildung, die absolute Praxisrelevanz haben wird. Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin hat beschlossen, diesen zahnärztlichen Fortbildungskongress im Frühsommer 2023 auszurichten.

Am 9. und 10. Juni 2023 möchten wir, nach zwei Jahren der Online-Zahnärztetage, die hochkarätigen Referate und den kollegialen Austausch in den Vordergrund stellen. Save the date! Blocken Sie schon jetzt den Termin und bleiben Sie gespannt, was Ihre Zahnärztekammer für Sie auf die Beine stellt.

Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Berlin

Hier finden Interessierte alle Informationen zum Curriculum Junge Zahnärzte.

Aktuelle Umfrage

Die Zahnärztekammer Berlin möchte Sie dabei unterstützen, dass Sie sich unabhängig und interkollegial in einem Zahnärztlichen Qualitätszirkel austauschen können. Wenn Sie in einem Qualitätszirkel aktiv oder an einer Mitarbeit interessiert sind, bitten wir Sie, den Fragebogen Qualitätszirkel auszufüllen und per E-Mail oder per Post an das Referat Fort- und Weiterbildung der Zahnärztekammer Berlin zu senden.

 

Qualitätszirkel sind ein geeignetes Mittel zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der zahnärztlichen Versorgung. Sie arbeiten auf freiwilliger Basis.

Eine der wichtigsten Vorraussetzungen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität zahnärztlicher Tätigkeit ist eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau. Die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Leistungen hat es sich zum Ziel gesetzt, die Qualität des Arbeitsprozesses und des Arbeitsergebnisses zu wahren oder zu erhöhen.

Dies kann nur verwirklicht werden, wenn Probleme rechtzeitig identifiziert, hinreichend analysiert, praktikable Verbesserungsvorschläge zügig erarbeitet und erfolgreich angewendet werden. Eine wesentliche Aufgabe der Qualitätssicherung besteht nach wie vor darin, die strukturellen Voraussetzungen für eine hohe Qualität zahnärztlichen Standards zu schaffen und zu erhalten. In Ergänzung dazu bedarf es jedoch auch dynamischer, auf Selbstverantwortung und eigener Motivation basierender Verfahren zur Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne eines selbstlernenden Systems.

Die Mindestanforderungen nach § 95d SGB V sind zu beachten.

Seit 1995 existiert im Haushalt der Zahnärztekammer ein Etat für Berliner Kammermitglieder,  Fortbildungsangebote im Philipp-Pfaff-Institut zu reduzierten Gebühren wahrnehmen zu können. Berechtigter Personenkreis sind arbeitslose und sich in Elternzeit befindende Kolleginnen und Kollegen sowie sich in der Vorbereitungs- und Weiterbildungszeit befindliche Assistenten (= Antragsteller).

 

Allgemein:

Pro Person und Jahr kann eine reduzierte Gebühr zweimal in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist vorab bei der Zahnärztekammer schriftlich, unter Nennung der Kursnummer, Datum/Zeitraum der Fortbildung, und mit entsprechenden Nachweisen zu beantragen.

Die rechtzeitige Anmeldung zum gewünschten Kurs nimmt der Antragsteller im Philipp-Pfaff-Institut selbst vor. Die gesamte Kursgebühr muss der Teilnehmer vorerst selbst verauslagen.

Nach Abschluss der Fortbildung und Vorlage der Anmeldebestätigung, Rechnung des Institutes, abschließender Teilnahmebestätigung sowie des Zahlungsbeleges des Antragstellers (= Kontoinhaber) in Kopie, überweist die Zahnärztekammer den vorab bewilligten Betrag auf das Konto des Antragstellers. Die Bezuschussung kann nur persönlich erfolgen.

Die Förderung beträgt max. 250 € pro Person und Jahr. Ist der Jahresetat bei Antragstellung ausgeschöpft, gibt es keinen weiteren Anspruch auf Gewährung. 

 

Kategorie A:

Arbeitslose und sich in Elternzeit befindende Kolleginnen und Kollegen erhalten einen Zuschuss von bis zu 75% auf die Kursgebühr, sofern keine Nebentätigkeit vorliegt. Eine entsprechende Erklärung seitens des Antragstellers muss mit der Antragstellung für den Zeitraum der Bezuschussung vorliegen. Bei einer Nebentätigkeit von bis zu 10 Stunden/Woche wird eine Zuschuss von bis zu 50% gewährt. Dem Antrag sind Nachweise über die Arbeitslosigkeit bzw. Elternzeit für den Zeitraum der Bezuschussung beizufügen.

 

Kategorie B:

Assistentinnen und Assistenten in der Vorbereitungs- oder Weiterbildungszeit erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% auf die Kursgebühr. Weiterbildungsassistenten mit Nebentätigkeit, die sich in halbtägiger Weiterbildung befinden, erhalten einen Zuschuss von max. 125,- € pro Person und Jahr auf die Kursgebühr. Dem Antrag ist die aktuelle Assistentengenehmigung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung für den Zeitraum der Bezuschussung beizufügen.

 

Ihren formlosen Antrag mit allen genannten Nachweisen senden Sie bitte vorab an das Referat Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Zahnärztekammer Berlin.

Alle Fortbildungsveranstalter im Bereich der Zahnärztekammer Berlin werden zur Vergabe von CME-Fortbildungspunkten (Continuing Medical Education) gebeten, die geplanten Fortbildungsveranstaltungen vorab schriftlich anzumelden bei der

Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)
Georg-Wilhelm-Straße 16 | 10711 Berlin

Weitere Informationen hierzu erhalten Veranstalter bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin.

 

Vergabe von CME-Fortbildungspunkten für die Teilnahme an Qualitätszirkeln u. ä.

Auch für die Teilnahme an interkollegialen Fortbildungen, wie z. B. Qualitätszirkel, Arbeitskreise oder ähnliche Fortbildungsveranstaltungen, können Fortbildungspunkte vergeben werden. Voraussetzung ist, wie bei anderen Fortbildungsveranstaltungen auch, dass durch die verantwortlichen Moderatoren/Leiter der oben genannten Fortbildungsveranstaltungen, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden.

Die Fortbildungsbescheinigungen sollten dabei folgende Angaben enthalten:

  • den Name des Moderators/Leiters der Veranstaltung,
  • die vollständige Anschrift des Moderators/Leiters der Veranstaltung,
  • den Veranstaltungsort,
  • die Veranstaltungsdauer (Stunden)
  • das Thema bzw. den Themenschwerpunkt,
  • den Veranstaltungstermin bzw. den Zyklus der Veranstaltung,
  • die Zahl der CME-Fortbildungspunkte sowie
  • die Erklärung, dass die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK berücksichtigt werden (siehe unten).

Die Vergabe der Fortbildungspunkte erfolgt durch den Moderator/Leiter in eigener Verantwortung und Regie. Dabei sind die von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entwickelten "Leitsätzen und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung", zu beachten. Die Anzahl der CME-Fortbildungspunkte richtet sich nach der "Punktebewertung von Fortbildung der BZÄK/DGZMK".

Weitere Informationen hierzu erhalten Veranstalter bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin.

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de