"Zahnärztliche Qualitätszirkel" im Bereich der Zahnärztekammer Berlin
Präambel
Qualitätszirkel sind ein geeignetes Mittel zur Qualitätssicherung und
Qualitätsverbesserung in der zahnärztlichen Versorgung.
Sie arbeiten auf freiwilliger Basis.
Eine der wichtigsten Vorraussetzungen zur Sicherung und Verbesserung
der Qualität zahnärztlicher Tätigkeit ist eine patienten-
und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche
Versorgung auf hohem Leistungsniveau. Die Qualitätssicherung der
zahnärztlichen Leistungen hat es sich zum Ziel gesetzt, die Qualität
des Arbeitsprozesses und des Arbeitsergebnisses zu wahren oder
zu erhöhen.
Dies kann nur verwirklicht werden, wenn Probleme rechtzeitig identifiziert,
hinreichend analysiert, praktikable Verbesserungsvorschläge zügig erarbeitet
und erfolgreich angewendet werden. Eine wesentliche Aufgabe der
Qualitätssicherung besteht nach wie vor darin, die strukturellen
Voraussetzungen für eine hohe Qualität zahnärztlichen Standards zu schaffen
und zu erhalten. In Ergänzung dazu bedarf es jedoch auch dynamischer, auf
Selbstverantwortung und eigener Motivation basierender Verfahren zur
Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität
im Sinne eines selbstlernenden Systems.
Die Mindestanforderungen nach § 95d SGB V sind zu beachten.
Hier stehen Ihnen die aktuellen Empfehlungen für effiziente Qualitätszirkel
der Zahnärztekammer Berlin als PDF-Datei zur Verfügung
Zur Vergabe von Fortbildungspunkten für die Teilnahme an Qualitätszirkeln
Für die Teilnahme an interkollegialen Fortbildungen, wie z. B. Qualitätszirkel
können Fortbildungspunkte vergeben werden. Voraussetzung ist, wie bei
anderen Fortbildungsveranstaltungen auch, dass durch die verantwortlichen Moderatoren/
Leiter entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden.
Weitere Hinweise hierzu unter: Pflichtfortbildungen nach § 95 d SGB V


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