Hinweise zur Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen nach § 95 d SGB V
Alle Fortbildungsveranstalter sowie Qualitätszirkel werden gebeten, die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin über in Berlin stattfindende Fortbildungsveranstaltungen schriftlich zu informieren.
Gemäß § 95 d Abs. 3 SGB V hat ein Vertragszahnarzt gegenüber der KZV alle fünf Jahre den Nachweis zu erbringen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Dieser Nachweis wird erstmals zum 30.06.2009 zu erbringen sein.
Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsveranstaltungen
Nach dem Heilberufe-Kammergesetz sowie der Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin sind Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Unabhängig davon, wurde mit dem neuen Gesundheitssystem-
modernisierungsgesetz (GMG) zum 1. Januar 2004 darüber hinaus für alle Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte eine Pflichtfortbildung eingeführt, deren Missachtung mit weitreichenden Konsequenzen - von Honorarkürzung bis hin zum Entzug der Kassenzulassung - sanktioniert ist. Nach dem GMG haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren, bis zum 30.06.2009, einen angemessenen Fortbildungsumfang zu leisten. Die KZBV hat inzwischen den Umfang der in diesem Fünfjahreszeitraum notwendigen Fortbildung auf 125 Fortbildungspunkte nach der Punktebewertung der BZÄK und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) festgelegt.
Damit Sie der vom Gesetz vorgesehenen Dokumentations- und Nachweispflicht für die von Ihnen geleistete Fortbildung später nachkommen können, beachten Sie bitte folgendes:
1. Die KZV Berlin verlangt bei der Registrierung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß den gemeinsamen Vorgaben der BZÄK und KZBV, dass der Fortbildungsveranstalter eine Erklärung abgibt, dass er für seine Fortbildungsveranstaltung/en die „Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung“ einschließlich der Punktebewertung der BZÄK und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) anerkennt und dass in der Ankündigung der Veranstaltung auf die Anerkennung dieser Leitsätze hingewiesen wird. Die von externen Fortbildungsveranstaltern gemeldeten Fortbildungen werden unter Berücksichtigung der Regelungen in den Leitsätzen erfasst.
2. Fortbildungen, die Sie am Philipp-Pfaff-Institut absolvieren, sind so konzipiert, dass sie den Vorgaben der BZÄK und DGZMK entsprechen.
3. Die ZÄK Berlin empfiehlt, absolvierte Fortbildungen ab 2004 zu dokumentieren. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass Sie nach Abschluss von Fortbildungsveranstaltungen vom Veranstalter eine entsprechende Teilnahmebestätigung oder sonstige Bescheinigung (z. B. Zertifikat, Urkunde oder dgl.) erhalten, die Aufschluss gibt über
- den Veranstalter
- das Veranstaltungsdatum,
- die Veranstaltungsdauer,
- das Thema der Fortbildung,
- den Veranstaltungsort,
- die Referentin/den Referenten und
- die entsprechend den Grundsätzen der BZÄK/DGZMK vergebenen Fortbildungspunkte.
Für die Punktewertigkeit der Fortbildung wird auf die Bewertung der BZÄK und der DGZMK in der jeweils gültigen Fassung zurückgegriffen.
Vergabe von Fortbildungspunkten für die Teilnahme an Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen u. ä.
Auch für die Teilnahme an interkollegialen Fortbildungen, wie z. B. Qualitätszirkel, Arbeitskreise oder ähnliche Fortbildungsveranstaltungen, können Fortbildungspunkte vergeben werden.
Voraussetzung ist, wie bei anderen Fortbildungsveranstaltungen auch, dass durch die verantwortlichen Moderatoren/Leiter der oben genannten Fortbildungsveranstaltungen, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die Fortbildungsbescheinigungen sollten dabei folgende Angaben enthalten:
- den Name des Moderators/Leiters der Veranstaltung,
- die vollständige Anschrift des Moderators/Leiters der Veranstaltung,
- den Veranstaltungsort,
- die Veranstaltungsdauer (Stunden)
- das Thema bzw. den Themenschwerpunkt,
- den Veranstaltungstermin bzw. den Zyklus der Veranstaltung,
- die Zahl der Fortbildungspunkte sowie
- die Erklärung, dass die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK berücksichtigt werden (siehe unten).
Die Vergabe der Fortbildungspunkte erfolgt durch den Moderator/Leiter in eigener Verantwortung und Regie. Dabei sind die von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entwickelten „Leitsätzen und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung", zu beachten. Die Anzahl der Fortbildungspunkte richtet sich nach der „Punktebewertung von Fortbildung der BZÄKIDGZMK“.
Die oben erwähnte Erklärung zur Berücksichtigung der „Leitsätzen und Empfehlungen der BZÄK zur Fortbildung" kann wie folgt formuliert werden: „Hiermit erkläre ich, dass die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung anerkannt und bei der Fortbildungsveranstaltung berücksichtigt werden".
Punkteempfehlung von Fortbildung BZÄK/DGZMK (gültig ab 01.01.2006)
A Vortrag und Diskussion
Symposien, Tagungen, Workshops, Seminare, Kongresse o. ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
B Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers:
Praktische Kurse, Praktische Übungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive Falldemonstration, Visiten, Hospitationen (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom, Hands-on als wesentlicher Kursinhalt mit praktischer Lernkontrolle
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
C Interaktive Fortbildung:
elektronische, audiovisuelle, visuelle Medien o. ä. mit Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform oder elektronisch
1 Punkt pro Übungseinheit
2 Punkte pro Übungseinheit (aufwändige CME Beiträge, peer-reviewed*)
D Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren) gemäß den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK**
2 Punkte pro Veranstaltung (zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer)
E Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/ Falldarstellung nach einem Curriculum
15 Punkte zussätzlich einmalig pro Curriculum
F Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten, die eine offizielle Punktezuteilung erhalten haben
G Selbststudium durch Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr
Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/ die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.
* Continous Medical Education Beiträge, von Experten begutachtet
** gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal
Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung
verabschiedet vom Vorstand d. BZÄK am 14.09.2005,
vom Vorstand d. KZBV am 23.09.05,
v. Vorstand der DGZMK am 24.10.05
gültig ab 01.01.2006
1. Fortbildung als integrierter Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit
In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte wird festgestellt:
„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen“.
Wichtige Ziele zahnärztlicher Fortbildung sind die ständige Festigung, kontinuierliche Aktualisierung und Fortentwicklung der fachlichen Kompetenz mit dem Ziel der Verbesserung des zahnärztlichen Handelns. Somit ist Fortbildung ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.
2. Fortbildungsinhalte
Zahnärztliche Fortbildung ist dadurch definiert, dass sowohl fachliche als auch interdisziplinäre Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten aktualisiert und weiterentwickelt werden. Zahnärztliche Fortbildung umfasst auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, soweit sie auf Patientenführung und Praxismanagement bezogen sind. Zahnärztliche Fortbildung schließt ferner die Vermittlung von gesetzlichen Angelegenheiten, vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen mit ein. Zahnärztliche Fortbildung bezieht sich auch auf Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin.
Eine reine produktbezogene Informationsveranstaltung eines Herstellers oder Dentaldepots gilt nicht als fachliche Fortbildung. Dies trifft auch für Veranstaltungen zu, die allgemeine Themen betreffen.
Es ist Aufgabe der Zahnärztekammern, das Bemühen der Zahnärzte um Qualitätssicherung durch formale und inhaltliche Fortbildungsempfehlungen, durch das Angebot von eigenen Fortbildungsveranstaltungen und die Information über sonst bestehende Angebote zu unterstützen
Zahnärztliche Fortbildung soll
- den individuellen Bedürfnisse des Arztes, dem persönlichen Wunsch nach Weiterentwicklung und Verfestigung der zahnärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen sowie
- den sich aus der Entwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Epidemiologie ableitenden Fortbildungsbedarf berücksichtigen,
- sowie die Aktualität und Qualität der Patientenversorgung erhalten und verbessern
3. Fortbildungsmethoden
Die Themenauswahl sowie die Art und Weise des Wissenserwerbs und die Steigerung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bleiben jedem Zahnarzt überlassen. Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens machen ein Angebot unterschiedlicher Arten der Fortbildung erforderlich. Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere:
a) Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)
b) klinische Fortbildungen (z.B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen)
c) interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen
d) Curriculär vermittelte Inhalte, z.B. in Form Strukturierter Fortbildung
e) Mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel)
4. Qualitätsmanagement von Fortbildungsmaßnahmen/ Durchführungsempfehlungen
Zahnärztliche Fortbildung ist ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung und bedarf deshalb der regelmäßigen eigenen Bewertung. Möglich wird dies, wenn die Zahnärztekammern und die DGZMK die Qualität von Fortbildungsmaßnahmen durch Leitsätze und Empfehlungen fördern sowie die Eigenevaluation von Anbietern und Teilnehmern unterstützen .
Die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme ist gekennzeichnet durch
- die Relevanz der Fortbildungsinhalte
- die Qualität der Fortbildungsmethode
- die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen
- die Umsetzbarkeit in der täglichen Arbeit
4.1. Relevanz der Inhalte
Die Bedeutung einer Information oder Methode für die berufliche Tätigkeit lässt sich anhand folgender Kriterien überprüfen:
- Nutzen für den Patienten
- Relevanz für das Fach
- Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis
- Nutzen für den Arbeitsablauf bzw. Betreuungserfolg
- Effizienz-Kosten-Verhältnis
- Wissenschaftlichkeit/ wissenschaftliche Korrektheit
- Aktualität der Informationen
- Anleitung zur kritischen Wertung von Methoden
- Verständlichkeit.
Unabhängig vom individuellen Fortbildungsbedürfnis ist zu fordern, dass die Lehrinhalte einer Fortbildungsmaßnahme mit dem allgemein akzeptierten und aktuellen (soweit möglich evidenzbasierten) Stand der Wissenschaft übereinstimmen und dass über abweichende Auffassungen informiert wird.
4.2. Qualität der Fortbildungsmethode
Die Form der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme soll bezüglich Didaktik und Organisation zeitgemäßen Methoden entsprechen. Dementsprechend trägt der Veranstalter die Verantwortung für die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme durch seine Entscheidung über
- die Themenwahl
- die Form der Präsentation
- die Art der Medien
- die Auswahl der Referenten und
- die Organisation.
4.3. Qualifikation der Referenten/ Kursleiter
Die eingesetzten Referenten sollen für das behandelte Thema qualifiziert sein und darin nachhaltige Erfahrungen haben. Gleichzeitig sollen sie über lehrmethodische Kompetenz verfügen und sich in den Lehrinhalten, die sie vertreten, kontinuierlich fortgebildet haben.
Für fachliche zahnärztliche Fortbildungsveranstaltungen soll grundsätzlich ein Zahnarzt als fachlich Verantwortlicher bestellt sein.
4.4. Organisation von Fortbildungsmaßnahmen
Die rechtzeitige, umfassende und formal angemessene Information über Inhalte, Referenten, Methoden, Ort und Zeit einer Fortbildungsmaßnahme ist sicherzustellen.
Die Dauer der Fortbildungsveranstaltung sollte acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Möglichkeiten zur Evaluation des eigenen Fortbildungserfolges im Sinne einer Selbstkontrolle wird ebenso wie die Evaluation der Veranstaltung empfohlen.
Eine Teilnehmerliste soll geführt und Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, die mindestens enthalten: Veranstalter, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsdauer, Veranstaltungsort, Thema, Referenten, evtl. Art der Lernerfolgskontrolle sowie der Vermerk, dass die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung anerkannt werden, einschließlich der Punktebewertung von BZÄK/ DGZMK.
Schriftliche oder digitale Unterlagen zum vertieften Selbststudium sind wünschenswert.
4.5. Gestaltung und Anwendung von Medien für das Selbststudium in der interaktiven zahnärztlichen Fortbildung
Autorenschaft
- Fachautoren, Herausgeber, Erscheinungsdatum sowie juristische Verantwortlichkeiten sind eindeutig erkennbar zu benennen.
- Eine hohe wissenschaftliche Aktualität der Inhalte ist zu gewährleisten.
- Der Präsentation von Originaldaten soll der Vorzug gegeben werden, dabei sind Information und Interpretation strikt zu trennen. Persönliche Meinungen der Autoren sind als solche kenntlich zu machen.
Anerkennung für ein Fortbildungzertifikat der Zahnärztekammern bzw. der DGZMK
- Die Lern- bzw. Übungseinheiten sollen mindestens 45 Minuten umfassen.
- Zur Überprüfung des Lernerfolgs werden entsprechende Fragen nach jeder Lerneinheit gestellt.
- Für den Erwerb von Fortbildungspunkten muss der überwiegende Teil der Fragen (z.B. zwei Drittel) richtig beantwortet werden.
- Dem Nutzer muss ein Verfahren benannt werden, wie und bis zu welchem Zeitpunkt eine Vergabe von Fortbildungpunkten möglich ist.
Nur bei der Möglichkeit einer interaktiven Überprüfung des Fortbildungserfolges erfolgt eine Anerkennung nach Kategorie C des Punktekataloges.
Aufgrund der raschen Entwicklung des E-Learnings müssen die Qualitäts- und Bewertungskriterien für die Anerkennung im Rahmen eines Fortbildungszertifikats regelmäßig überprüft werden.
4.6. Sicherung der Unabhängigkeit der zahnärztlichen Fortbildung
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit und Neutralität der Wissensvermittlung müssen sicher gestellt sein. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen frei von wirtschaftlichen und werbenden Interessen sein. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien ist jedoch zulässig.
- Bei Veranstaltungen, die sowohl fachliche Kenntnisse wie auch produktbezogene Informationen vermitteln, ist sowohl zeitlich im Ablauf als auch bezogen auf die Person des Referenten strikt zwischen beiden Veranstaltungsteilen zu trennen. Nur die Veranstaltungsteile, die sich auf fachliche Kenntnisvermittlung beziehen, sind als Fortbildung anzuerkennen.
- Eine deutliche Kennzeichnung von kommerziellen Interessen und der Nennung der Sponsoren und der beworbenen Produkte ist notwendig. Die kommerzielle Unterstützung einer Fortbildungmaßnahme soll durch Selbsterklärung transparent gemacht werden.
- Erhebliche persönliche Zuwendungen durch den Sponsor dürfen nicht erfolgen.
Die Veranstalter sollen ausdrücklich versichern, dass die Referenten bei der Präsentation der Themen unabhängig sind und dass die Darstellung der Fortbildungsinhalte produktneutral erfolgt.
Die Anpassung und Fortschreibung der Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung durch den Gemeinsamen Beirat Fortbildung wird kontinuierlich durchgeführt.


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