Das Immunisierungsangebot gegen Hepatitis-B verbleibt auch weiterhin verpflichtend beim Arbeitgeber
Die in der Biostoffverordnung festgelegten Arbeitgeberpflichten sehen für den zahnmedizinischen Bereich das Angebot einer Hepatitis-B-Immunisierung auf Kosten des Arbeitgebers vor.
Auch wenn der Gemeinsame Bundesausschuss am 18. Oktober 2007 die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend geändert hat, dass Schutzimpfungen nun in den Leistungskatalog der GKV´en aufgenommen wurden, bedeutet es nicht zugleich, dass beruflich expositionsgefährdete Personen in den Genuss entsprechender GKV-Leistungen kommen.
Seit 1992 bietet die Zahnärztekammer Berlin eine kostengünstige Einkaufsmöglichkeit für Hepatitis-B-Impfstoff an. Hiermit sollte erreicht werden, dass in den Zahnarztpraxen die Erfüllung der gesetzliche Vorgaben zum Impfangebot für die Angestellten, wenigstens in der finanziellen Belastung, Erleichterung findet. Im Resultat ist der zahnärztliche Berufsstand in Berlin seiner Verpflichtung, den Mitarbeitern das Impfangebot zu unterbreiten, vorbildlich nachgekommen. Der Gedanke, es handelt sich möglicherweise um vorrauseilenden Gehorsam, müsste sofort verworfen werden, denn das Thema Hepatitis-B und die Präventionsmöglichkeit haben in dieser Gesellschaft einen höheren Stellenwert denn je.
Die epidemiologische Entwicklung von Infektionskrankheiten in den Hochtechnologieländern verzeichnet leider eine steigende Tendenz. Nicht, wie oft angenommen, ist AIDS die Geißel unserer modernen Gesellschaft; hier liegt das Infektionsrisiko bei weniger als 0,3 %. Die Hepatitis-Viren, insbesondere das Hepatitis-B-Virus stellt neben dem Hepatitis-C-Virus (Infektionsrisiko hier zwischen 3 - 10 %) ein hohes Risiko dar. Mit über 30 %tiger Wahrscheinlichkeit kommt es bei mit B-Viren belastetem Blut, das Zugang in den Körper einer nicht ausreichend geimpften Person findet, zu einer Infektion. Diese oft recht spät erkannte Krankheit, ist als Lebensbedrohlich zu bewerten.
Generell sollte jeder, der sich beruflich den Gefahren einer Hepatitis-B-Infektion aussetzt, von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich vorsorglich Impfen zu lassen. Zuvor ist dringend geraten, eine serologische Untersuchung durchzuführen, um eine mögliche vorangegangene Selbstimmunisierung auszuschließen. Nach Abschluss einer Grundimmunisierung ist selbstverständlich der Titerstatus (anti-HBs) zu überprüfen um ggf. nachzuimpfen.
Es kommt immer wieder vor, dass trotz Nachimpfung kein ausreichendes anti-HBs erreicht wird. Bei diesen sog. Non- bzw. Lowresponder kann durch Verabreichung eines Kombinationsimpfstoffes zur Heptitis-A-B-Immunisierung das gewünschte Ergebnis erzielt werden; dieses haben wiederholte Untersuchungen bestätigt. Es ist jedoch nicht so, dass eine weitergehende Nachimpfung mit dem Kombinationsimpfstoff zum Erreichen eines ausreichenden anti-HBs, zugleich auch die Immunität gegen Hepatitis-A mit sich bringt. Ein solches Ergebnis lässt sich nur durch eine Hepatitis-A-B-Grundimmunisierung mit dem Kombinationsimpfstoff oder den Hepatitis-A-Monoimpfstoff realisieren. Auch eine Nachimpfung gegen Hepatitis-B nach mehr als zehn Jahren, empfiehlt sich grundsätzlich nur mit einem Monoimpfstoff.
Diejenigen die vor der Frage stehen, sich einer Grundimmunisierung zu unterziehen, sollten die Möglichkeit der Kombinationsimpfung nutzen. Wobei der Arbeitgeber im zahnärztlichen Bereich nur die Kosten für eine Hepatitis-B-Schutzimpfung tragen muss. Die Begründung liegt darin, dass der Gesetzgeber in Zahnarztpraxen die Hepatitis-B-Übertragung als potentielle Gefahr sieht, gegen die die Prävention durch Impfungen möglich ist.
Die anteiligen Mehrkosten für den Kombinationsimpfstoff sollten mindestens vom Arbeitnehmer getragen werden, da dieser somit die heute allgemein empfohlene Hepatitis-A-Impfung günstiger erhalten kann.
Der Bruttobezugspreis für eine Impfdosis (Stand 01.01.2010)
- Hepatitis-B-Impfstoff ENGERIX® beträgt 39,63 EUR
- Heptitis-A-B-Impfstoff TWINRIX® beträgt 52,06 EUR
Für eine Grundimmunisierung werden 3 Impfdosen benötigt, die in Folge nach der ersten Impfung im Abstand nach 4 Wochen und in 6 Monate darauffolgend verabreicht werden. Abschließend sollte eine Titerbestimmung stattfinden, ob die Grundimmunisierung zum gewünschten Erfolg geführt hat
Beide Impfstoffe können nur schriftlich bei Frau Bernhardt unter den Angaben, Anzahl der Ampullen, sowie welcher Impfstoff, bestellt werden; die Bestellung kann auch per Telefax unter 34 80 82 40 erfolgen. Die Impfstoffe sind ausschließlich für den Bedarf der Mitglieder der Zahnärztekammer Berlin und deren Mitarbeiter vorgesehen.
Norbert Gerike


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