Zahnärzte>PraxisführungHygieneplan und -leitfaden

Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

 

Während der Patientenbehandlung in der Zahnarztpraxis können die Mitarbeiter mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Gemäß Biostoff-Verordnung handelt es sich in der Zahnarztpraxis als auch im zahntechnischen Labor um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen sind, d. h. Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz nach Möglichkeit gar nicht erst freigesetzt werden.

 

Dafür sind ein individuell gestalteter Hygieneplan und entsprechende Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu erstellen. Inhaltlich erfasst werden sollten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung, sowie z.B. auch Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

 

Der Hygieneplan kann mit der nach § 12 der Biostoffverordnung und den von der Berufsgenossenschaft geforderten Betriebsanweisungen (TRBA 250/BGR 250, 2003) zusammengefasst werden.

 

Der von der BZÄK herausgegebene Musterhygieneplan kann hier heruntergeladen und direkt bearbeitet werden:

 

Musterhygieneplan der Bundeszahnärztekammer im PDF-Format

 

Der Hygieneplan ist bei Bedarf zu aktualisieren und regelmäßig zu unterweisen und muss in der Praxis an geeigneter Stelle bzw. im PC hinterlegt werden.

 

 

Hygieneleitfaden – Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)

 

Der Hygieneleitfaden (8. Ausgabe 2011) gibt ausführliche Empfehlungen zur Durchführung von Hygienemaßnahmen.


Ein Download wird auf der Internetseite vom DAHZ angeboten und ist über diesen Link abrufbar.