Philipp-Pfaff-Institut
Das Philipp-Pfaff-Institut ist die Fortbildungseinrichtung der Zahnärztekammern Berlin und Brandenburg. Das Institut hat seinen Sitz im Hause der Zahnklinik des Universitätsklinikums Benjamin Franklin der FU-Berlin. Die Konstellation aus Forschung & Lehre und Wissenstransfer unter „einem Dach“ ist in Deutschland einzigartig und erzeugt hohe Synergieeffekte, von denen beide Seiten gleichermaßen profitieren.
Unter der Leitung von Herrn Dr. Thilo Schmidt-Rogge offeriert das Institut ein breit gefächertes Fortbildungsprogramm, das alle Fachgebiete der Zahnmedizin und angrenzende Bereiche abdeckt. In seinem Kursprogramm berücksichtigt das Pfaff-Berlin auch das Punktebewertungsprogramm der Bundeszahnärztekammer.
Darüber hinaus ist die Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/in (ZMP) und zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in (ZMV) im Pfaff-Berlin angesiedelt. Beide Weiterbildungen sind berufsbegleitend und erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum von ca. sechs Monaten.
Seit April 2006 bietet das Pfaff Berlin für Zahnmedizinische Fachassistentinnen (ZMF) und Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen (ZMP) die Möglichkeit einer 950 Unterrichtsstunden umfassenden nebenberuflichen Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin (DH) an.
Weitere interessante Informationen finden Sie auf den Seiten des Pfaff-Institutes, unter dem LINK am Ende dieser Seite.
Zum festen Bestandteil im Fortbildungsangebot des Philipp-Pfaff-Institutes hat sich der „Berliner Prophylaxetag“ etabliert. Jedes Jahr im Spätherbst bietet die Fortbildungseinrichtung allen prophylaxeorierentierten Praxismitarbeitern die Möglichkeit, sich über neue Entwicklungen und Trends zu informieren und in verschiedenen Workshops ihr Wissen zu vertiefen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
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Fortbildungsangebote zu reduzierten Gebühren im Philipp-Pfaff-Institut
Seit dem 01. Januar 2010 erhöhte Bezuschussung
Seit 1995 existiert im Kammerhaushalt ein Etat für Berliner Kammermitglieder, Fortbildungsangebote im Philipp-Pfaff-Institut zu reduzierten Gebühren wahrnehmen zu können. Berechtigter Personenkreis sind arbeitslose und sich im Erziehungsurlaub befindende Zahnärzte, Assistenten in der Vorbereitungszeit sowie sich in der Weiterbildung befindende Assistenten.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 hat der Vorstand die reduzierten Gebühren wie folgt festgelegt:
Kategorie A:
Arbeitslose und sich im Erziehungsurlaub befindende Kolleginnen und Kollegen erhalten einen Zuschuss von 75%, jedoch max. 250 € pro Person und Jahr auf die Kursgebühr.
Kategorie B:
Assistentinnen und Assistenten in der Vorbereitungs- oder Weiterbildungszeit erhalten einen Zuschuss von 50 %, jedoch max. 250 € pro Person und Jahr auf die Kursgebühr.
Folgende Modalitäten müssen berücksichtigt werden:
Pro Person und Jahr kann eine reduzierte Gebühr zweimal in Anspruch genommen werden. Die Zuschussfähigkeit muss vorab schriftlich mit entsprechenden Nachweisen im Referat zahnärztliche Fort- und Weiterbildung beantragt werden. Die rechtzeitige Anmeldung zum gewünschten Kurs im Philipp-Pfaff-Institut nimmt der Antragsteller selbst vor. Die gesamte Kursgebühr muss der Teilnehmer vorerst selbst verauslagen. Nach Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Zahlungsbeleges überweist die Zahnärztekammer den entsprechenden Betrag auf das Konto des Antragstellers. Ist der Etat ausgeschöpft so gibt es keinen weiteren Anspruch auf die o.g. Regelung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Referat Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung
der Zahnärztekammer Berlin
Frau I. Eberhardt-Bachert
Tel.: 34 808-124


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