Resolution der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin zur Freiberuflichkeit
Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet im Rahmen der Delegiertenversammlung vom 11. Februar 2010
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die bewährte wohnortnahe zahnärztliche Versorgung durch freiberuflich niedergelassene Zahnärzte garantieren.
Begründung:
Das Verhältnis der Patienten zu ihrem Zahnarzt ist so wie in allen anderen medizinischen Fachrichtungen auch durch systematische Betreuung und persönliches Vertrauen geprägt. Die ärztliche Freiberuflichkeit auf der Grundlage fachlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit bildet die Voraussetzung und ist Garant für persönliche Zuwendung, die erforderliche Sorgfalt und eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Behandlung.
Unternehmungen, die den Patienten anonym gegenübertreten und vorwiegend dem Grundsatz der Gewinnmaximierung unterworfen sind, liegen in dieser Form nicht im Interesse der Patienten und der Gesellschaft. Den Interessen der Patienten, die lebenslang zahnärztlich begleitet werden, wird man am besten gerecht, wenn freiberufliche Zahnärzte die Verantwortung für ihre Patienten mit ihren individuellen Bedürfnissen übernehmen.
Nur ein unabhängiger und von Bevormundung freier Zahnarzt kann seinen beruflichen und ethischen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung voll gerecht werden.
Die Freiberuflichkeit ist aber nicht nur Voraussetzung für eine unabhängige und an den individuellen Therapieerfordernissen orientierte Zahnmedizin, sondern gleichzeitig auch eine besondere Verpflichtung des zahnärztlichen Berufsstandes für das gesellschaftliche Gemeinwohl im Sinne des Genfer Gelöbnisses.



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