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31.05.2017

GOZ-Frage des Monats: Korrektur zahntechnischer Leistungen

Wenn festgestellt wird, dass die für einen Patienten angefertigte Krone nicht passt und nun erneut abgeformt werden muss, können dem Patienten dann die zusätzlichen Abformmaterialien und zahntechnischen Leistungen in Rechnung gestellt werden?

Es ist nicht dem Patienten anzulasten, dass die Krone nicht gepasst hat,. Alles, was zur Korrektur erforderlich ist (Abformung, Modelle etc.), geht zu Lasten des ausführenden Zahnarztes. Der Aufwand für die Wiederholung der Arbeit darf auch nicht beim Bemessen des Steigerungssatzes Berücksichtigung finden.

Entweder war bereits die Erstabformung mangelhaft, oder aber die Anfertigung der Krone durch den Zahntechniker. Für eine misslungene Abformung steht der Zahnarzt ein, für eine misslungene Arbeit des vom Zahnarzt beauftragten Zahntechnikers ebenfalls. Hat der Zahntechniker nicht gut gearbeitet, schuldet er seinem Auftraggeber, dem Zahnarzt, Schadensersatz. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!

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