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BUS-Dienst

Zuständiges Vorstandsmitglied:
Dr. Karsten Heegewaldt
Telefon: (030) 348 08-115
Telefax: (030) 348 08-214
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Teamleitung:
Norbert Gerike
Telefon: (030) 348 08-114
Telefax: (030) 348 08-214
E-Mail an

Sicherheitsfachkraft im Außendienst:
ZA Wolfgang Glatzer
Telefon: (030) 348 08-119
Telefax: (030) 348 08-219
Mobiltelefon: (0178) 2 85 88 23
E-Mail an

Sicherheitsfachkraft im Außendienst:
Dipl.-Ing. Angela Reckling
Telefon: (030) 348 08-119
Telefax: (030) 348 08-219
Mobiltelefon: (0157) 74 65 45 34
E-Mail an

Koordination und Verwaltung:
Nicola Winter
Telefon: (030) 348 08-119
Telefax: (030) 348 08-219
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Betriebsarzt im Außendienst:

Dr. Hartmut Schwenk-Schaper
- Arzt -
Internist und Arbeitsmediziner

Praxisanschrift:
Prinzenallee 72/73, 13352 Berlin
Telefon: (030) 493 33 88
Telefax: (030) 493 77 88
Mobiltelefon: (0177) 493 33 88

Aufgaben
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aller Betriebe vor und verpflichtet damit den Arbeitgeber Beratungskräfte (Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.

Die Zahnärztekammer Berlin hat sich schon frühzeitig mit dem Thema der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Zahnarztpraxen beschäftigt. Seit Jahren existieren Rahmenvereinbarungen mit ermächtigten Arbeitsmedizinern, die die gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorge-untersuchungen der Beschäftigten zu für den Praxisinhaber akzeptablen finanziellen Bedingungen ermöglichen. Weiterhin wird für die erforderliche Hepatitis B-Vorsorge in der Zahnarztpraxis preiswert Impfstoff zur Verfügung gestellt. In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft hat die Zahnärztekammer Berlin die Gefährdungsmöglichkeiten und notwendigen Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen in der Zahnarztpraxis und im Praxislabor beschrieben und somit den Aufgabenkatalog für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mitbestimmen können.

Welche Aufgaben haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Betreuung von Zahnarztpraxen? Wesentlicher Inhalt der Betreuung ist die kompetente Beratung des Praxisinhabers und der Beschäftigten hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis bzw. im Praxislabor. Hierzu finden regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten statt.
Die Beratung, nicht die Kontrolle, steht an erster Stelle der Betreuung, auch wenn natürlich die Betriebsanlagen, technische Arbeitsmittel und das Vorhandensein notwendiger Unterlagen überprüft werden müssen. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zeigen Gefährdungen auf und helfen bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. Der Betriebsarzt hat darüber hinaus die individuelle arbeitsplatzbezogene Belastung der Beschäftigten zu beurteilen, die Beschäftigten zu beraten und gegebenenfalls entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen.

Von 3.000 niedergelassenen Zahnärzten in Berlin (Durchschnitt), lassen über 90 % ihr Personal und ihre Praxis kontinuierlich von der Zahnärztekammer Berlin betreuen.

Nach mehrjähriger Erfahrung kann man folgendes Resümee ziehen:

Gesunde und sichere Arbeitsplätze sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass motiviert und effektiv gearbeitet werden kann. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen schaffen nicht nur persönliches Leid der Betroffenen, sondern belasten u.a. auch den Kleinbetrieb „Zahnarztpraxis“ ganz erheblich und können sich auf den wirtschaftlichen Erfolg nachteilig auswirken. Deshalb sind die vorbeugenden Arbeitsschutzmaßnahmen ein wichtiges gemeinsames Ziel für Arbeitgeber und Beschäftigte und eine lohnende Investition. Nur eine Zahnarztpraxis, die über einen qualitätsgesicherten Standard verfügt (hierzu zählt nicht unbedingt ein optisch modernes Erscheinungsbild), ist in der Lage, dem Patienten eine fortschrittliche und zufriedenstellende zahnmedizinische Versorgung anzubieten.